Zuletzt aktualisiert: 21. April 2021

Verhaltensregeln für die Mitarbeiter des Unternehmens

Die cbb software GmbH erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie durch ihr Verhalten zu einer positiven Atmosphäre am Arbeitsplatz beitragen. Die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Zusammenarbeit unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Denkweisen kennenzulernen, stellt für alle Mitarbeiter eine Bereicherung dar. Ein positives Klima unterstützt die Motivation der Mitarbeiter und bildet die Grundlage für nachhaltige Geschäftserfolge.

Toleranz und Respekt füreinander zählen zu den grundlegenden Überzeugungen aller Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist darüber hinaus zu verantwortlichem und ethischem Verhalten verpflichtet. Die Würde jedes Einzelnen ist zu respektieren. Die gegenseitige Wertschätzung basiert auf innerer Überzeugung und drückt sich auch in der Bereitschaft aus, aktiv dafür einzutreten. Nur auf diese Weise kann sich ein offenes, tolerantes und kooperatives Arbeitsumfeld entwickeln.

Zu unserem Selbstverständnis als Dienstleistungsunternehmen gehört, dass Geschäftserfolg, die Beachtung von Recht und Gesetz, die Verantwortung für unsere Mitarbeiter und ein verantwortungsvoller Umgang untereinander eng zusammenhängen. Entsprechend haben wir für diese Felder klare, nachvollziehbare Richtlinien als Verhaltensmaßstab für alle Mitarbeiter festgelegt. Jeder cbb Mitarbeiter hat sich an die cbb-Richtlinien der Informationssicherheit zu halten. Es ist zudem darauf zu achten, dass gesetzliche, regulatorische, selbstauferlegte und vertragliche Verpflichtungen mit Bezug auf Informationssicherheit einzuhalten und Verstöße gegen jegliche Sicherheitsanforderungen zu vermeiden sind.

Im Wesentlichen gehören die Punkte:
  1. Arbeitsplatz
  2. Kommunikation
  3. Beschwerdewesen
  4. Verhalten gegenüber Vorgesetzten
  5. Diskriminierung und Belästigung
  6. Keine Kinderarbeit
  7. Besonderer Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
  8. Keine Zwangsarbeit
  1. Angemessene Vergütung für die Mitarbeiter
  2. Außendarstellung
  3. Innendarstellung
  4. Internetzugang
  5. Umwelt
  6. Zeitmanagement
  7. Compliance

zu den Themenkomplexen, die in dieser Richtlinie im Einzelnen dargestellt und somit als dienstliche Anordnung für alle Mitarbeiter gelten.

Einleitung

Die cbb software GmbH ist ein Unternehmen, welches im engen Kontakt zu ihren Kunden steht. Da sich der überwiegende Geschäftsanteil auf den Sektor der Dienstleistungen bezieht, ergibt sich hierdurch eine große „Nähe“ zum Kunden. Es finden in allen cbb Niederlassungen häufige Kundenbesuche sowie Präsentationen statt. Diese Richtlinie soll Verhaltensweisen, auch in Bezug auf das Verhalten im Umgang mit Informationssicherheit und das „Miteinander“ in der Gesellschaft regeln und Vorgehensweisen festlegen. Diese Verhaltensweisen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Jedem Mitarbeiter ist diese Richtlinie zugänglich gemacht worden (z.B. E-Mail, Intranet, ISO 9001, ISO 27001).


1. Arbeitsplatz

Jedem Mitarbeiter wird in seiner Niederlassung ein Arbeitsplatz zugewiesen. Dieser kann auch variabel sein. Sollte er zu Besuch für Arbeiten in einer anderen Niederlassung arbeiten, so wird ihm durch den Niederlassungsleiter oder seinen Bevollmächtigten ein Arbeitsplatz zugewiesen. Der Arbeitsplatz ist nicht als Privatsphäre zu verstehen. Durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers (Vorgesetze) existiert jederzeit das Recht, Zugriff auf die Materialien des Arbeitsplatzes zu haben. Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Arbeiten (Feierabend) täglich aufzuräumen, um vertrauliche Arbeiten nicht Dritten (z.B. Reinigungskräften) zugänglich zu machen. Private Utensilien am Arbeitsplatz sind, wenn vorhanden, in einem abschließbaren Container abgeschlossen aufzubewahren. Wichtige dienstliche Materialien sind nicht im privatem Fach zu verschließen (Notebooks, Handys, Festplatten, …). Das abschließbare Fach ist mit einem Aufkleber (Privat/Name) zu versehen. Ist der Container abgeschlossen, hat kein weiterer Mitarbeiter das Recht, dieses Fach zu öffnen. Auf Anweisung der Geschäftsleitung (und Vorgesetzten) hat der Mitarbeiter die Pflicht, das verschlossene Fach zu öffnen. In diesem Fall muss der Mitarbeiter anwesend sein, es sei denn, Gefahr ist im Verzug.


2. Kommunikation

Alle Mitarbeiter haben einen angemessenen, sachlichen Umgangston zu pflegen. Abfällige Äußerungen über Kollegen sind zu unterlassen. Unstimmigkeiten zwischen Kollegen werden nicht vor Dritten (Kunden) geäußert oder in jeglicher anderen Form kommuniziert.


3. Beschwerdewesen

Bei Unstimmigkeiten zwischen Mitarbeitern oder dem Fall einer ungerechten Behandlung, ist der Weg über den direkten Vorgesetzten einzuhalten(z.B. Mitarbeiterbeschwerde an Teamleiter, Teamleiter an Niederlassungsleiter, Niederlassungsleiter an Geschäftsführung). Bei Beschwerden über Vorgesetzte ist der nächsthöhere Vorgesetzte anzusprechen. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, den gemeldeten Vorgang zu bearbeiten.


4. Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzen

Vorgesetze im Sinne von cbb sind Teamleiter, Niederlassungsleiter und die Geschäftsführung/Inhaber. Gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist ein angemessener, respektvoller Umgangston zu wählen. Den Anweisungen des/der Vorgesetzten ist Folge zu leisten.


5. Diskriminierung und Belästigung

Jede Form der Diskriminierung ist inakzeptabel; alle Mitarbeiter dürfen gemäß Art. 3, Grundgesetz und Art. 21, Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht wegen ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt sowie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Dies gilt für die Bewerbungsphase und den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses. Auch werden die Darstellung und Verbreitung pornographischer Inhalte nicht gebilligt.


6. Keine Kinderarbeit

Jegliche Form von Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Einhalten dieses Grundsatzes wird über das gesetzlich festgelegte Mindestalter von nicht weniger als 15 Jahren gewährleistet, es sei denn gemäß ILO-Konventionen werden Ausnahmen gewährt.


7. Besonderer Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

Jugendliche Mitarbeiter haben ein erhöhtes Maß an Schutzbedürftigkeit. Hierbei muss besonderes Augenmerk auf die körperliche und seelische Gesundheit sowie auf die Förderung gelegt werden. Angestellte Mitarbeiter unter 15 Jahren führen keine Arbeiten aus, welche die Gesundheit gefährden oder mit der Schulbildung in Konflikt stehen. Mitarbeiter unter 18 Jahren führen keine Arbeiten aus, welche die Gesundheit gefährden und sind von Nachtarbeit ausgeschlossen.


8. Keine Zwangsarbeit

Jegliche Art der Zwangsarbeit ist strikt untersagt. Dies beinhaltet auch das Verbot, Beschäftigte durch Einbehaltung von Gehalt, Sozialleistungen, Eigentum oder Dokumenten zur Fortsetzung von Arbeit zu drängen. Arbeit erfolgt auf freiwilliger Basis. Vor Arbeitsantritt erhält jeder Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Die Hinterlegung eines Pfands oder von Ausweisdokumenten wird nicht gefordert. Arbeitnehmer haben das Recht, ihr Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist, jederzeit zu kündigen. Eine Kündigung hat keine Strafen oder Lohnabzüge zur Folge.


9. Angemessene Vergütung für die Mitarbeiter

Die Angemessenheit der Vergütung muss über die gesetzlich verbindlichen Mindestlöhne und Sozialleistungen gewährleistet werden. Darüber hinaus sind die aus Kollektivverhandlungen entstandenen Vergütungsstandards einzuhalten. Diese Maßnahmen sollen eine angemessene Vergütung zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens für den Mitarbeiter sowie seiner Familie sicherstellen. Die Zahlung Abständen, mindestens jedoch monatlich. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind ausgeschlossen. Arbeitnehmer werden gesetzlich festgelegte Sozialleistungen gewährt.


10. Außendarstellung

Bei Tätigkeiten des Mitarbeiters bei Kunden/potenziellen Kunden vor Ort, ist eine dem Anlass angemessene Kleidung zu wählen (z.B. Hemd und Jackett). Bei Gesprächen sind Verhaltensvergleiche, abfällige Bemerkungen gegenüber Dritten sowie die Andeutung von Geschäftsinterna zu unterlassen. Des Weiteren sind in Kundengesprächen keine negativen Äußerungen über cbb zu tätigen.


11. Innenverhältnis

Am Arbeitsplatz ist eine angemessene Kleidung zu wählen. Ein Dresscode gilt nur bei Kundenpräsentationen (s. Pkt. 10). Sommerkleidung im Sinne von „Badelatschen“ ist zu unterlassen.


12. Internetzugang

Die private Internetnutzung während der Arbeitszeit ist nicht gestattet. Diese ist ausschließlich in den vorgesehenen Pausen erlaubt. Generell dient das Internet der Arbeitsunterstützung für Recherchen u.a. Verfahren. Der Zugriff auf „kriminelle“ Seiten ist absolut verboten.


13. Umwelt

In allen Niederlassungen wird der Müll getrennt. Je nach Bundesland stehen separate Müllbehälter den Mitarbeitern zur Verfügung. Anfallender Müll ist von jedem Mitarbeiter entsprechend zu entsorgen.


14. Zeitmanagement

Bei Meetings, Präsentationen, Veranstaltungen, Kundenbesuchen oder Jour Fixes,… hat jeder Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass er 05-10 Minuten vor dem jeweiligen Termin zu erscheinen hat. Bei Präsentationen, welche über eine Bildschirmpräsentation laufen, ist das Equipment rechtzeitig, jedoch immer vor dem Kundenbesuch aufzubauen.


15. Compliance

Die cbb software GmbH verpflichtet sich dazu, ressourcen- und umweltschonend zu arbeiten, sich in keiner Weise an Korruption zu beteiligen und keine Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen bzw. Kinderarbeit zuzulassen.Geringfügige Geschenke von Kunden an Mitarbeiter von cbb die unter 20,- Euro an Wert p.a. betragen, sind nicht genehmigungspflichtig. Alle übrigen Gegenleistungen von Kunden an cbb Mitarbeiter sind durch die Geschäftsführung zu genehmigen. Bei Unstimmigkeiten ist die cbb Geschäftsleitung zu kontaktieren.


Diese Verhaltensrichtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Gezeichnet am 21.04.2021:
Dipl. Wirtsch.-Inf. Benjamin Pieritz (Geschäftsführung)